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   BFH, 18.12.2009 - III B 118/08   

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https://dejure.org/2009,13336
BFH, 18.12.2009 - III B 118/08 (https://dejure.org/2009,13336)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2009 - III B 118/08 (https://dejure.org/2009,13336)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - III B 118/08 (https://dejure.org/2009,13336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen Prozessbevollmächtigten; Darlegung und Glaubhaftmachung der Gründe bei kurzfristigem Terminsverlegungsantrag; keine generelle Wartepflicht des Gerichts bei Abwesenheit eines geladenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des unterlassenen Wartens durch das Gericht auf den Prozessvertreter bei vorherigem Antrag auf Terminsverlegung und fehlender Ankündigung des Kommens mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Kindergeld für ...

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Darlegung der Gründe bei kurzfristigem Antrag auf Terminsverlegung; keine Wiedereinsetzung bei Versäumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Verkündung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Das FG genügt seiner Verpflichtung, den Beteiligten rechtliches Gehör im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu gewähren, in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt und die mündliche Verhandlung zum festgesetzten Zeitpunkt durchführt (Senatsbeschluss vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773).

    Ist beim Sitzungstermin ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl eine mündliche Verhandlung eröffnet (§ 92 Abs. 1 FGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 773).

    Dabei hat er das voraussichtliche Interesse des Beteiligten an der Teilnahme gegen das Interesse des Gerichts sowie der an den nachfolgenden Verfahren Beteiligten an möglichst pünktlicher Einhaltung der Tagesordnung zu berücksichtigen (Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 773).

  • BFH, 25.11.2008 - III B 161/07

    Terminsverlegung wegen Erkrankung des zuständigen Partners

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Zu diesen erheblichen Gründen gehört auch die Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten (Senatsbeschluss vom 25. November 2008 III B 161/07, BFH/NV 2009, 406, m.w.N.).

    Da der Verlegungsantrag kurzfristig --zwei Tage vor dem Verhandlungstermin abends gegen 18:00 Uhr-- beim FG einging, hätten die Angaben jedoch ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht werden müssen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 406; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Eine solche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt im finanzgerichtlichen Verfahren generell nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948).
  • BFH, 31.05.2007 - III B 50/07

    Kein Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Rechtliches Gehör wird den Beteiligten u.a. dadurch gewährt, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zum Sachverhalt zu äußern, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden soll (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907).
  • BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06

    Terminsverlegung; Erkrankung des Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Da der Verlegungsantrag kurzfristig --zwei Tage vor dem Verhandlungstermin abends gegen 18:00 Uhr-- beim FG einging, hätten die Angaben jedoch ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht werden müssen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 406; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Wer davon keinen Gebrauch macht, kann keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2006 IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06

    Rechtliches Gehör; Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Die Beteiligten trifft eine prozessuale Mitverantwortung, die ihren Anspruch auf rechtliches Gehör begrenzt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Die Klägerin über diesen Termin zu informieren, war allein Aufgabe ihrer Prozessbevollmächtigten, denen die Ladung mit Wirkung für und gegen die Klägerin nach § 62 Abs. 3 Satz 5 FGO ordnungsgemäß zugestellt worden war (BFH-Beschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499).
  • BFH, 21.12.2005 - II B 3/05

    NZB - Termin zur mündlichen Verhandlung; Verspätung eines Beteiligten,

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Hat ein Beteiligter sein Erscheinen oder eine Verspätung nicht angekündigt, so kann er in der Regel nicht erwarten, dass das Gericht, das keine Anhaltspunkte dafür hat, ob und wann er erscheinen wird, von einer pünktlichen Eröffnung der mündlichen Verhandlung absieht und möglicherweise vergeblich auf ihn wartet (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 II B 3/05, BFH/NV 2006, 605, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2000 - VII B 198/00

    Wiedereröffnung der mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - III B 118/08
    Denn nach der Urteilsverkündung (§ 104 Abs. 1 FGO) ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich (BFH-Beschlüsse vom 17. August 1999 IV B 22/99, BFH/NV 2000, 211; vom 25. Oktober 2000 VII B 198/00, BFH/NV 2001, 471).
  • BFH, 17.08.1999 - IV B 22/99

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Protokollberichtigung

  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

    Dass das persönliche Erscheinen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 FGO) der Klägerin --anders als das des Klägers für den Januar-Termin-- nicht angeordnet wurde, stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 2009 X B 14/09, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R 1144; vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665).
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 26/12

    Kindergeldberechtigung eines unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen nach § 62

    bb) Wer --wie der Kläger im Streitfall-- zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, obwohl dem Prozessbevollmächtigten, der zudem ohne Angaben von Gründen sein Ausbleiben im Termin angekündigt hatte, die Ladung mit Wirkung für und gegen den Kläger nach § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO ordnungsgemäß zugestellt worden war (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665; vom 20. September 2012 X S 26/12 (PKH), BFH/NV 2013, 69), verzichtet auf die Wahrnehmung seiner diesbezüglichen Rechte (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2005 VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576; in BFH/NV 2013, 941, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2023 - XII ZB 166/21

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne die

    Letzteres ist beispielsweise bei einer Verspätung des Verfahrenspflegers denkbar, die er dem Gericht nicht ankündigt (vgl. BFH Beschluss vom 18. Dezember 2009 - III B 118/08 - juris Rn. 11).
  • BFH, 22.06.2012 - IX B 52/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Recht auf Gehör - Aussetzung des

    Der Kläger war auch nicht gehindert, persönlich an der mündlichen Verhandlung am 29. Februar 2012 teilzunehmen; denn es war allein Aufgabe der Prozessbevollmächtigten des Klägers, denen die Ladung mit Wirkung für und gegen den Kläger ordnungsgemäß zugestellt worden war (vgl. § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO), diesen über den Verhandlungstermin zu informieren (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665, m.w.N.).
  • BFH, 27.12.2011 - III B 14/10

    Verlust des Inlandswohnsitzes bei längerfristigem Schulbesuch im Ausland; Keine

    Dass das persönliche Erscheinen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 FGO) des Klägers nicht angeordnet wurde, stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665).
  • BFH, 18.07.2016 - VI B 128/15

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per

    Wer davon keinen Gebrauch macht, kann keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2020 - 6 K 1497/16

    Einwendungsausschluss des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bei unterlassenem

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss ein ärztliches Attest indes so substantiiert sein, dass es dem Gericht die Beurteilung ermöglicht, ob die Erkrankung des Beteiligten seine Verhandlungs- oder Reisefähigkeit tatsächlich ausschließt (vgl. BFH-Beschlüsse V B 217/06, BFH/NV 2007, 1695 und III B 118/08, BFH/NV 2010, 665).
  • SG Nürnberg, 25.01.2017 - S 1 KA 4/16

    Zur Berücksichtigung einer nicht fristgerechten Bewerbung um einen hälftigen

    Er hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 10.04.2007 - XI B 58/06; BFH in NV 2007 1672; BFH vom 18.12.2009 III B 118/08) dem Terminverlegungsgesuch zu Recht nicht entsprochen.
  • BSG, 20.12.2016 - B 5 R 242/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Vielmehr überwiegen in dieser Situation nach fruchtlosem Ablauf einer Wartefrist von 15 Minuten die legitimen Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten und des Gerichts sowie der an den nachfolgenden Verfahren Beteiligten an möglichst pünktlicher Einhaltung der Tagesordnung regelmäßig das mutmaßliche Interesse eines verspäteten Beteiligten an der Terminsteilnahme (BSG aaO und BFH Beschluss vom 18.12.2009 - III B 118/08 - Juris RdNr 11).
  • BFH, 05.04.2016 - III B 137/15

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen

    Wer davon keinen Gebrauch macht, kann keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665).
  • BFH, 20.09.2012 - X S 26/12

    PKH: Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

  • FG Nürnberg, 13.04.2011 - 7 K 1600/09

    Kindergeld: Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bei

  • FG Düsseldorf, 17.10.2011 - 16 K 1573/10

    Entscheidung über eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ohne

  • FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 1052/08

    Anerkennung von anteiligen Schuldzinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus

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